§1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Kovision AG (Elite Screens OnlineShop) erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote der Kovision AG in Preislisten und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind bei der Kovision AG erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Auftragsbestätigungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch erstellt. Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Überschreitet ein Käufer durch eine Bestellung sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.
§ 3 Preise
Massgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Diese werden für Lagerware zum Zeitpunkt der Bestellung fixiert. Bei Lieferengpässen sowie Besorgungen gilt der Tagespreis am Bestelltag. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Transportkosten, Transaktionsgebühren, Kommissionen, inkl. MwSt. in CHF.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch Kovision AG steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von Kovision AG durch Zulieferanten und Hersteller.
§ 5 Annahmeverzug
Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann die Kovision AG die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Kovision AG ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.
§ 6 Lieferung
Ware muss nach Erhalt geprüft werden. Schäden müssen innerhalb von 8 Tagen gemeldet werden. Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt von der Kovision AG und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung anzumelden.
§ 7 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch die Kovision AG hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
§ 8 Gewährleistung
Die Gewährleistung nach Massgabe der folgenden Bestimmungen beträgt 2 Jahre, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte, oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus. Eine Haftung für normale Abnutzung und Verschleissteile ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gegen die Kovision AG stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
§ 9 Retouren/Garantiehandling
Die Artikel sind bei Kovision AG gekauft worden. Generell besteht kein Rückgaberecht. Die Retouren erfolgen nur nach Rücksprache und in Kulanz. Rücksendung innerhalb 3 Arbeitstagen nach Rechnungsdatum. Rechnungskopie liegen der Rücksendung bei. Wiederverkaufsfähiger Warenzustand (keine defekte Produkte, da gilt die Garantieregelung des Herstellers), originale und aktuelle Verpackung. Warenrücksendungen welche die Retourenregeln nicht erfüllen, können leider nicht bearbeitet werden. Software Produkte haben kein Rückgaberecht nach den Lizenzbestimmungen des Herstellers. Bei Falschbestellungen und Retouren durch den Kunden wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben.
§ 9.1 Retouren
Für Retouren verlangen wir, dass das defekte Teil bzw. Gerät mit ausgefülltem Reparaturformular (mit Zustimmung der Kovision AG und RMA-Nr.) sowie einer Kopie der Rechnung, mit der das Gerät geliefert wurde, an die Kovision AG zur Reparatur eingeschickt oder angeliefert wird. Die Kovision AG verweist den Kunden auf die aktuelle Hersteller Garantie. Wenn eine Hersteller Garantie besteht, die der Kunde direkt einfordern kann, so hat er diese zu benützen. Die Kovision AG kann eine Handlingpauschale verlangen, wenn er dieses für den Kunden abwickeln muss. Die Versandkosten sind vom Käufer zu tragen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschliesslich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können.
§ 9.2 Mängel
Sollte der Käufer Mängel entdecken, hat er diese sofort zur Anzeige zu bringen. Andernfalls gilt die Ware mitsamt ihren Mängeln als angenommen und der Anspruch auf Garantie als verfallen. Mehr dazu auch unter der Rubrik Garantie-/RMA-Abwicklung [Garantie-Informationen].
§ 9. 3 Garantie Leinwände
Bring In – bei einem Garantieaustausch muss die neue Leinwand vom Kunden abgeholt werden oder die neue Leinwand wird gegen Verrechnung der Transportkosten an den Kunden geliefert. Herstellergarantie 24 Monate gemäss dessen Bestimmungen. Die Originalverpackung muss während der Garantiezeit aufbewahrt werden.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Kovision AG.
§ 11 Zahlung
Die Rechnungen sind per Vorauskasse innert 10 Tagen zu begleichen, soweit nicht anders vereinbart. Die Zahlung sollte innerhalb von 10 Tage erfolgen, danach behalten wir uns vor den Auftrag zu stornieren. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketpost, Spedition oder eigenem Fahrzeug, ausser es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.
Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8 % zu berechnen. Während der Dauer des Verzuges ist die Kovision AG auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern.
Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.
§ 12 Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt.
§ 13 Urheberrechte / Software-Gewährleistung
Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf bzw. zum eigenen Gebrauch überlassen, d.h. er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Software ist von sämtlichen Garantiebestimmungen auf Formularen ausgenommen. Es gelten ausschliesslich die Bestimmungen des Lizenzvertrages des Herstellers.
§ 14 Datenschutz
Die Kovision AG ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Der Kunde hat die Möglichkeit sich bei Emailverteilern austragen zu lassen.
§ 15 Gerichtsstand
Schwändi GL ist ausschliesslich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.
Service Hotline l Telefon 055 654 17 18 l Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr
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